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HeartArts

Allgemeine  Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über Grafik-Design- Leistungen zwischen HeartArts und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die aufgeführten Bedingungen, wenn HeartArts in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von denen hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen HeartArts ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen HeartArts und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich nieder zu legen.
 

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder der HeartArts erteilte Auftrag ist ein Urhebervertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen HeartArts insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 UrhG zu.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einbindung von HeartArts weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch ein Teil dieser - ist unzulässig. Der Verstoß gegen die Zustimmung berechtigt HeartArts, eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistung SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

2.4 HeartArts überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und HeartArts.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

2.6 HeartArts hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt HeartArts zu Schadenersatz. Ohne Nachweis kann HeartArts 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistung SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung Schadenersatz verlangen.

2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
 

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, die Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen STSd/AGD (neueste Fassung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist HeartArts berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich enthaltenen Vergütung zu verlangen.
 

4. Stonierung/ Termine

Sie können Ihre Reservierung/Ihren Termin kostenlos bis 24 Stunden vorher stornieren. Nach 24 Stunden wird HeartArts bei zu später Absage, oder Nichterscheinen den vollen Preis in Höhe von 100 € berechnen. Sollte der Anfahrtsweg von HeartArts allein schon 1 Std. und mehr betragen, wird hier die komplette An- und Abreisezeit, inkl. aller enstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
 

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen STSd/AGD (neuester Stand) gesondert berechnet.

5.2 HeartArts ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, HeartArts entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der HeartArts abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, HeartArts im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, die für eine Fertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 

6. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

6.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung direkt auszugleichen, oder mit einer Vorkasse von 0-50 % fällig, der Rest der Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

6.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

6.3 Werden die gestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechender Teil der Vergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig, sofern eine ausreichende Kommunkation des Auftraggebers erfolgt. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder fordert er von HeartArts hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung  (50%-75% der Arbeit), ein Drittel nach Ablieferung/Aushändigung, sofern eine ausreichende Kommunikation beider Parteien bestand, weiteres zu finden unter §12.

6.4 Bei Zahlungsverzug kann HeartArts Verzugszinsen in Höhe von 6% über den jeweiligen Basiszinssätzen der europäischen Zentralbank p.A. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6.5 Bei einem Zahlungsverzug der sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, wo nach Zahlungserinnerungen und den 1. Mahnungen keine Zahlungen eintreffen - behält sich HeartArts rechtliche Schritte und das Recht vor - einen Anwalt und/oder ein Inkassounternehmen mit der weiteren Angelegenheit zu beauftragen.
 

7. Eigentumsvorbehalt etc.

7.1 An den Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrecht übertragen. Das Urheberrecht bleibt bei dem Erschaffer und ist nicht übertraggbar.

7.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an HeartArts Stella Burmester Schmidt zurück zu geben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
 

8. Digitale Daten

8.1 HeartArts ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist das gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

8.2 Hat HeartArts dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von HeartArts geändert werden.
 

9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

9.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind HeartArts Korrekturmuster vorzulegen.

9.2 Produktionsüberwachung durch HeartArts erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist HeartArts berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. HeartArts haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.3 Von einer vervielfältigten Arbeit überlässt der Auftraggeber HeartArts 10 bis 20 einwandfreie und ungefalzte Belege unentgeltlich. HeartArts ist berechtigt, die Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
 

10. Gewährleistung/Montagen

10.1 HeartArts verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die ihr überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

10.2 Bei Nichterhalt einer Grafikfreigabe sind Beanstandungen gleich welcher Art innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei HeartArts geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Bei schriftlicher Grafikfreigabe gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.3 a) Eine Folierung von Fahrzeugen erfolgt nur, wenn das Fahrzeug gereinigt und mit unversiegelter Oberfläche zur Verfügung gestellt wird. Ist dieses nicht erfolgt, sind wie berechtigt, das Fahrzeug durch Dritte reinigen zu lassen. Hiermit verbundene Kosten werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Bei der Folierung von Fahrzeugen können Überlappungen verschiedener Folien auftreten, obgleich wir bemüht sind, dieses zu vermeiden. Soweit das gesamte Erscheinungsbild der Folierung durch die Überlappungen nicht beeinträchtigt wird, stellt dies keinen Mangel dar. Der Besteller hat auf besondere Eigenschaften der Oberflächen bei Fahrzeugen hinzuweisen, insbesondere nachträglich erfolgte Lackierungen, auch bezogen auf Kunststoffoberflächen. Bei der Entfernung von Folienbeschichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf Schäden an dem Fahrzeug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses gilt für die Entfernung von durch uns angebrachten Folierungen sowie auch für die Entfernung von durch Dritte aufgebrachte Folierungen.

b) Reklamationen aufgrund fehlender Pflege oder Wäsche werden nicht anerkannt.

c) Das Schneiden auf Lack wird, soweit möglich, vermieden, um Lackschäden durch die Montage auszuschließen. Sollte gleichwohl ein Schnitt auf dem Lack notwendig werden, so wird der relevante Bereich vorab mit einer Schutzfolie gesichert um eine Beschädigung der Lackschicht möglichst auszuschließen. Ist es Notwending einen Teil auf Lack und an Lackkanten zu schneiden, sind daraus resultierende Beschädigungen des Lackes und somit entstehende Reklamationsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen.

        d) heartarts verarbeitet reinigt und entfettet die zu verarbeiteten Flächenunmittelbar vor Montage von Folien. Eine Garantie der
        Staubfreien verarbeiten kann jedoch nicht gegeben werden. Staub-
und Lackeinschlüsse bis zu 3% der Fahrzeugfläche sind vom
        Auftraggeber zu akzeptieren. Desweiteren sind Folienbeschädigungen
die durch Fahrzeugvibrationen oder Dichtungen verursacht werden
       von
einer Reklamation ausgeschlossen.

e) Eine Faltenbildung an umgelegten Kanten ist, ebenso wie geringfügiges Schrumpfen der Folie, aus technischen Gründen unvermeidlich und ist kein Reklamationsgrund. Dies gilt auch für Lufteinschlüsse, die unmittelbar während der Folierung auftreten können. Auch diese stellen keinen Mangel dar, da sie sich im Rahmen der abschließenden Anpassung der Folie an den neuen Untergrund nach etwa 14 Tagen zurückbilden. Beklebungen von Flächen, die die Folienbreite übersteigen, erfordern im Ansatzbereich eine Überlappung, die technisch so angelegt wird, dass der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt wird.

 

11. Haftung

11.1 HeartArts haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HeartArts nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

11.2 Für Aufträge, die im Namen und für Rechnung des Auftraggeber an Dritte erteilt werden, übernimmt HeartArts gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit HeartArts kein Auswahlverschulden trifft. HeartArts tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf.

11.3 Sofern HeartArts selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, treten hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von HeartArts zunächst zu versuchen, die eingetretenen Ansprüche durchzusetzen.

11.4 Der Auftraggeber stellt HeartArts von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen HeartArts stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. die Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

11.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Ausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

11.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung für HeartArts.

11.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet HeartArts nicht.

11.8 Für die Erstellung der DSGVO wird eine Überprüfung der Website durch einen Anwalt bzw. einem Datenschutzbeauftragten empfohlen. Hier übernehmen wir keinerlei Haftung.

11.9 Für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten haftet HeartArts nicht, auch dann nicht, falls Urheberrechtsverletzungen vorliegen sollten.

12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

12.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. HeartArts behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

12.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat HeartArts eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. HeartArts behält sich das Recht vor bereits Online gestellte Medien wieder Offline zu stellen, bis die entsprechende Vergütung geleistet wurde.

12.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller HeartArts übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber HeartArts von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
 

13. Schlussbestimmung

13.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Sitz von HeartArts.

13.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der anderen Bestimmungen nicht.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.4 Gerichtsstand ist der Sitz von HeartArts, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. HeartArts ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggerbers zu klagen.


 

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